Karin Feth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regierungsdirektorin a.D., Anerkannte Systemaufstellerin (DGfS)
Sie haben ein arbeitsrechtliches oder beamtenrechtliches Problem? Ich habe mich den Rechtsanwälten Kanzler Kern Kaiser PartG mbB angeschlossen, die ihren Hauptsitz in Bad Kreuznach und eine Zweigstelle in Mainz betreiben.
Karin Feth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regierungsdirektorin a.D., Anerkannte Systemaufstellerin (DGfS)
Sie haben ein arbeitsrechtliches oder beamtenrechtliches Problem? Ich habe mich den Rechtsanwälten Kanzler Kern Kaiser PartG mbB angeschlossen, die ihren Hauptsitz in Bad Kreuznach und eine Zweigstelle in Mainz betreiben.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich bin als Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ich berate und vertrete Sie vorgerichtlich und gerichtlich.
Für Ihr Anliegen nehme ich mir die Zeit, die notwendig ist, egal ob Ihre Frage in einer Erstberatung geklärt werden kann oder ein Gerichtsverfahren einige Monate in Anspruch nimmt.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich bin als Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ich berate und vertrete Sie vorgerichtlich und gerichtlich.
Für Ihr Anliegen nehme ich mir die Zeit, die notwendig ist, egal ob Ihre Frage in einer Erstberatung geklärt werden kann oder ein Gerichtsverfahren einige Monate in Anspruch nimmt.
Recht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht hat im Bereich des öffentlichen Dienstes besondere Ausprägungen. Für die Beamten werden alle das Dienstverhältnis betreffenden Angelegenheiten im Beamtenrecht geregelt.
Nicht zuletzt auch aufgrund meines eigenen beruflichen Werdegangs habe ich mich auf die Beratung und Vertretung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spezialisiert.
Recht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht hat im Bereich des öffentlichen Dienstes besondere Ausprägungen. Für die Beamten werden alle das Dienstverhältnis betreffenden Angelegenheiten im Beamtenrecht geregelt.
Nicht zuletzt auch aufgrund meines eigenen beruflichen Werdegangs habe ich mich auf die Beratung und Vertretung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spezialisiert.
Außerdem:
Rechtsanwalt oder Fachanwalt?
Als Volljuristen werden wir in Deutschland universell ausgebildet. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte zwar die meisten Rechtsgebiete irgendwie beherrschen, wir uns aber spezialisieren, um den Überblick zu behalten.
Da ich durch meine vielfältigen beruflichen Stationen zwar immer auch, aber niemals ausschließlich mit Arbeits- und Beamtenrecht befasst war, finden Sie insbesondere bei folgenden Themen auch eine Antwort bei mir: Verfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht (insbesondere Subventionsrecht), Kommunalrecht, Recht der freien Berufe, Sozialrecht (insbesondere SGB IX).
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach über das Kontaktformular oder rufen direkt an.
Außerdem:
Rechtsanwalt oder Fachanwalt?
Als Volljuristen werden wir in Deutschland universell ausgebildet. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte zwar die meisten Rechtsgebiete irgendwie beherrschen, wir uns aber spezialisieren, um den Überblick zu behalten.
Da ich durch meine vielfältigen beruflichen Stationen zwar immer auch, aber niemals ausschließlich mit Arbeits- und Beamtenrecht befasst war, finden Sie insbesondere bei folgenden Themen auch eine Antwort bei mir: Verfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht (insbesondere Subventionsrecht), Kommunalrecht, Recht der freien Berufe, Sozialrecht (insbesondere SGB IX).
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach über das Kontaktformular oder rufen direkt an.
Gut vernetzt
Ich stehe seit 1990 mit anderen Berufsträgern in ganz Deutschland im Dialog und organisiere mich zur Fortbildung und Vernetzung in den entsprechenden Verbänden. Ich pflege regen Austausch mit allen.
Zudem bin ich seit mehreren Jahren Mitglied bei folgenden Vereinigungen:
Ich stehe seit 1990 mit anderen Berufsträgern in ganz Deutschland im Dialog und organisiere mich zur Fortbildung und Vernetzung in den entsprechenden Verbänden. Ich pflege regen Austausch mit allen.
Zudem bin ich seit mehreren Jahren Mitglied bei folgenden Vereinigungen:
Neben der Kunst des Streitens, beherrsche ich auch die Kunst des Schlichtens.
Neben der Kunst des Streitens, beherrsche ich auch die Kunst des Schlichtens.
Mithilfe spezieller Methoden zum Konfliktmanagement kann ich Sie in jeder Lage des Verfahrens beim Auffinden einer gütlichen Einigung unterstützen – wann immer dies für Sie der bessere Weg ist.
Karin Feth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regierungsdirektorin a.D., Anerkannte Systemaufstellerin (DGfS) und Mediatorin
Ich kenne Ihren Berufsalltag aus eigener Erfahrung: Nach einer zweijährigen Beschäftigung bei einem Verband direkt nach dem 2. Staatsexamen wurde ich 1993 zur Beamtin ernannt. Ich habe in den Verwaltungen der Bundesländer Thüringen (Wirtschaftsministerium) und Rheinland-Pfalz (ADD, Innenministerium) Führungsfunktionen als Justiziarin und Personalleiterin bekleidet. Als ich 2009 beschloss, künftig freiberuflich als Rechtsanwältin tätig zu sein, konnte ich meinen Titel behalten und darf mich seither Regierungsdirektorin a.D. nennen.
Karin Feth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regierungsdirektorin a.D., Anerkannte Systemaufstellerin (DGfS) und Mediatorin
Ich kenne Ihren Berufsalltag aus eigener Erfahrung: Nach einer zweijährigen Beschäftigung bei einem Verband direkt nach dem 2. Staatsexamen wurde ich 1993 zur Beamtin ernannt. Ich habe in den Verwaltungen der Bundesländer Thüringen (Wirtschaftsministerium) und Rheinland-Pfalz (ADD, Innenministerium) Führungsfunktionen als Justiziarin und Personalleiterin bekleidet. Als ich 2009 beschloss, künftig freiberuflich als Rechtsanwältin tätig zu sein, konnte ich meinen Titel behalten und darf mich seither Regierungsdirektorin a.D. nennen.
Kontakt
Falls Sie anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht oder im Beamtenrecht benötigen ist die Kanzlei wie folgt erreichbar:
Zweigstelle Mainz
Rechtsanwälte
Kanzler – Kern – Kaiser PartG mbB
Bilhildisstraße 13
55116 Mainz